Pauschalpreis & Abnahmegarantie bei Umzug und Endreinigung (OR Art. 373 Abs. 1)
Ein Klassiker beim Wohnungswechsel in der Schweiz: Die Endreinigung wurde zum Pauschalpreis mit Abnahmegarantie vereinbart, doch am Übergabetag fordert das Reinigungsteam vor Ort oder auf der Schlussrechnung plötzlich CHF 400 bis CHF 800 extra wegen «starker Verschmutzung» oder «Mehraufwand».
0% Toleranz bei Fest- und Pauschalpreisen (OR Art. 373 Abs. 1)
Gemäss Art. 373 Abs. 1 OR ist die Rechtslage eindeutig: Wurde ein Pauschal- oder Festpreis vereinbart, trägt der Unternehmer das volle Aufwandrisiko. Er kann keine Preiserhöhung verlangen, selbst wenn die Reinigung länger gedauert hat als kalkuliert. Zudem beinhaltet eine Abnahmegarantie die kostenlose Nachreinigung bei der Wohnungsübergabe.
Umzugsschäden & Mängel direkt verrechnen (OR Art. 367 / 368 / 120)
Wurden beim Umzug Möbel, Böden oder Türrahmen beschädigt, melden Sie den Schaden umgehend schriftlich (Mängelrüge) und bringen Sie Ihren Schadenersatz- bzw. Minderungsanspruch nach Art. 120 OR direkt in Abzug.