Bau-Schlussabrechnung & Architektenhonorar prüfen: SIA 118, SIA 102 & Bundesgerichtspraxis
Bei privaten Umbauten, Sanierungen und Einfamilienhaus-Projekten summieren sich unbewilligte Nachträge, nicht rapportierte Regiearbeiten und überhöhte Honorarabrechnungen rasch auf mehrere tausend Franken.
1. Prüfung der Schlussabrechnung nach SIA 118 (Art. 153–156)
Ist die SIA-Norm 118 vertraglich vereinbart, hat die Bauleitung die Schlussabrechnung innerhalb eines Monats zu prüfen (Art. 154 SIA 118). Für Regiearbeiten schreibt Art. 47 SIA 118 die laufende (tägliche oder wöchentliche) Erstellung und Unterzeichnung von Rapporten vor. Fehlen unterzeichnete Rapporte, trägt der Unternehmer nach BGer 4A_377/2021 und Art. 8 ZGB die volle Beweislast.
2. Architektenhonorar & Kostenvoranschlag-Überschreitung (SIA 102 / OR Art. 394 ff.)
Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags und die Einhaltung der Baukosten gelten strenge Sorgfaltspflichten. Ungenehmigte Leistungsänderungen oder Honorarforderungen auf Basis unzulässiger Baukostenüberschreitungen sollten Sie innert Frist schriftlich bestreiten.