Retentionsrecht der Garage (ZGB Art. 895): So lösen Sie Ihr Auto aus, ohne Ihr Geld zu verlieren
Macht die Garage das gesetzliche Retentionsrecht (Art. 895 ZGB) geltend, leisten Sie eine allfällige Zahlung über den unbestrittenen Betrag hinaus ausschliesslich unter ausdrücklichem schriftlichem Vorbehalt der Rückforderung nach Art. 62 ff. OR.