Handwerkerrechnung höher als Offerte: Ihre Rechte nach OR Art. 373, 374 & SIA 118
Ob Sanitär, Elektriker, Maler, Schreiner oder Gärtner: Wenn die Schlussrechnung plötzlich 25% oder 50% über der Offerte liegt, entscheidet die Rechtsnatur der Preisabrede über Ihre Zahlungspflicht.
1. Pauschalpreis / Fixpreis (OR Art. 373 Abs. 1) vs. Richtpreis (OR Art. 374)
Lautet die Offerte auf einen Pauschalpreis oder Festpreis, darf der Handwerker keinen Rappen mehr verlangen, sofern Sie keine Bestellungsänderung in Auftrag gegeben haben. Handelt es sich um einen ungefähren Kostenvoranschlag nach Aufwand (OR Art. 374), gilt die 10%-Toleranzregel: Sobald absehbar wird, dass die Kosten um mehr als 10% steigen, muss der Handwerker Sie unverzüglich warnen (Art. 365 Abs. 3 OR).
2. Regiearbeiten ohne Unterschrift (BGer 4A_377/2021 & Art. 8 ZGB)
Das Schweizerische Bundesgericht hat im Leitentscheid BGer 4A_377/2021 klargestellt: Nur ein vorbehaltlos unterzeichneter Regierapport begründet eine natürliche Vermutung für die Richtigkeit des ausgewiesenen Aufwands. Fehlen unterschriebene Rapporte (oder wurde die tägliche/wöchentliche Vorlagepflicht nach SIA 118 Art. 47 verletzt), muss der Handwerker jede einzelne Stunde und jedes Materialstück strikt beweisen.
3. Versteckte Wegpauschalen & nachträgliche 8.1% MWST (PBV / PBG)
Gegenüber privaten Konsumenten müssen Offertpreise gemäss Art. 3 & 10 Preisbekanntgabeverordnung (PBV) die 8.1% Mehrwertsteuer bereits enthalten, sofern nicht unmissverständlich «exkl. MWST» deklariert wurde.