Pauschalpreis mit Abnahmegarantie (OR Art. 373 Abs. 1): 0% Toleranz bei Nachforderungen
Wurde ein Pauschalpreis oder Festpreis mit Abnahmegarantie (OR Art. 373 Abs. 1) vereinbart, trägt das Reinigungs- oder Umzugsunternehmen das volle Aufwandrisiko. Nachforderungen wegen angeblicher Mehrverschmutzung sind gesetzlich ausgeschlossen.